Die anlässlich einer Neuvermessung erfassten Daten unterliegen Veränderungen. Grundstücke, Strassen, Gebäude werden neu erstellt oder verändert. Damit die einmal erfassten Daten und Pläne oder kurz das Vermessungswerk aktuell bleiben, müssen sie laufend nachgeführt werden.

Die Nachführung als Geometer umfasst:

Grenzmutationen

Durchführung der Änderung wie Grenzverschiebungen, Grundstückteilungen im Vermessungswerk sowie Erstellung der Unterlagen für den grundbuchlichen Vollzug der Grenzmutation (Mutationsurkunde, Mutationsplan, Liegenschaftsbeschrieb).


Gebäude- und Situationsmutationen

Neu erstellte Bauten und Anlagen (z.B. Strassen, Wege, Obstkulturen oder Sportanlagen) müssen für die amtliche Vermessung aufgenommen und im Vermessungswerk nachgeführt werden.


Grenzrekonstruktionen

Grenzpunkte (Marksteine, Grenzpunktbolzen) werden durch Bauarbeiten häufig zerstört. Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, sollte die Grundstückgrenze vom Nachführungsgeometer wieder am ursprünglichen Ort abgesteckt und vermarkt werden. 


Unterhalt weiterer Ebenen der amtlichen Vermessung

Auch andere Informationsebenen wie der Strassenplan oder die Fixpunkte unterliegen regelmässigen Änderungen und müssen konsequent nachgeführt werden.

Geometer und Vermessung: Aufnahme der Bestandesänderungen bei Neu- und Umbauten inkl. NachführungGeometer und Vermessung: Verwaltung von Liegenschaftsgrenzen und Erstellung der Akten für das Grunbuch