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Gebäudenachführung

Neu erstellte und veränderte Bauten und Anlagen müssen durch den Nachführungsgeometer nach den geltenden Weisungen vermessen werden, um die Objekte im Vermessungswerk nachzuführen. Dazu gehören neben Gebäuden und Anlagen auch andere Elemente der Bodenbedeckung wie Strassen, Wege, Gewässer, Sportanlagen oder Obstkulturen.

In der Regel erhalten wir von der Gemeinde oder der zuständigen Behörde eine Meldung über den Bauabschluss. Wir vermessen die Objekte vor Ort, prüfen bzw. rekonstruieren die von der Bautätigkeit betroffenen Grenzpunkte und führen die veränderten Objekte im Nachführungssystem (GIS) nach.

Die nachgeführten Daten werden periodisch zur Aktualisierung des Geoportals / Geoviewers abgegeben. Das zuständige Grundbuchamt erhält nach abgeschlossener Nachführung eine Meldung sowie ein Datenfile zur Aktualisierung der Bodenbedeckungsflächen bzw. des Liegenschaftsbeschriebs. Die Kosten für diese Nachführungsarbeiten gehen zulasten der Verursacher bzw. des Grundeigentümers.