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Rissprotokoll

Bauarbeiten können an Nachbarliegenschaften und Bauten erhebliche Schäden verursachen. Meistens haftet der Bauherr für diese Schäden. Mit einem Rissprotokoll und vorsorglichen Beweis- und Sicherungsmassnahmen kann das Haftungsrisiko massiv reduziert werden. Eine vorsorgliche Beweisaufnahme ist eine lohnende Investition bei jedem Bauvorhaben!

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Risikoabschätzung, Methoden und Schadensanalyse. Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie unseren Flyer zur vorsorglichen Beweisaufnahme an!

Risikomanagement

Das Haftungsrisiko bei Bauprojekten wird oft unterschätzt. Gemäss geltendem Recht (ZGB Art. 679) liegt die Beweispflicht bei der Bauherrschaft. Die vorsorgliche Beweissicherung ist deshalb ein äusserst wichtiges Element des Risikomanagements. In vielen Fällen können damit später eingebrachte, unberechtigte Haftungsansprüche erfolgreich abgewehrt werden.

Verfahren für vorsorgliche Beweisaufnahme

  • Setzungsmessungen: Höhenkontrolle mit Nivellement
  • Lagekontrolle mit Verschiebungsmessung
  • Baugruben- oder Bauwerksüberwachung
  • Rissprotokolle, Rissmonitoring
  • Bauexpertise und Baucontrolling
  • Feststellung und Mediation von Baumängeln
  • Moderne Erschütterungsmessung, Inklinometer

Rissprotokolle erstellen

Im Auftrag von Bauherrschaften, Gerichten und Versicherungen erstellen wir vor Baubeginn Rissprotokolle. Unser Auftraggeber schützt sich damit vor unrechtmässigen Schadensforderungen.

Wir nehmen Zustand und bestehende Risse an Objekten (Bauten, Strassen etc.) auf und dokumentieren sie fotografisch und mit Skizzen. Das Resultat ist ein Riss- und Zustandsprotokoll zur vorsorglichen Beweisaufnahme gemäss Norm SN 640 312a. Dieses wird den betroffenen Parteien zur Anerkennung und Bestätigung vorgelegt.

Nach Abschluss der Bauarbeiten kann dank dem Protokoll das Ausmass der Schäden, die durch die Bauarbeiten verursacht wurden, einfach festgestellt werden. Bauherrschaften können sich auf diese Art und Weise gegen ungerechtfertigte Forderungen von betroffenen Liegenschaftsbesitzern absichern.

Hier sehen Sie ein Beispiel eines Rissprotokolls zur vorsorglichen Beweisaufnahme.

FAQ Rissprotokoll

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein Rissprotokoll erstellen möchte?

Der Bauherr oder Architekt wendet sich an einen externen, unabhängigen Fachmann oder die Parteien bestimmen gemeinsam eine solche Stelle. Hier stehen wir gerne zur Verfügung. Die zu dokumentierenden Objekten werden aufgrund des gewählten Bauverfahrens im Aktionsradius definiert. Die erstellte Dokumentation wird den Beteiligten via Auftraggeber zur Sichtung und Bestätigung zugestellt.

Während dem Bau sind bereits Schäden am Gebäude meines Nachbarn entstanden. Kann ich noch ein Rissprotokoll erstellen?

Ja und Nein – grundsätzlich ist es für ein aussagekräftiges Rissprotokoll zu spät. Jedoch empfiehlt es sich trotzdem in Absprache mit dem Ingenieur die Schäden zu dokumentieren, allenfalls deren Entwicklung zu beobachten oder ein Risssiegel anzubringen

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Rissprotokoll erstellen möchte?

Rissprotokolle für eine angrenzende Strasse oder ein Einfamilienhaus sind ab 400 CHF erhältlich. Die Kosetn für Mehrfamilienhäuser belaufen sich ab1200 CHF. Eine Schlusskontrolle nach Bauvollendung zur Kontrolle lässt sich mit leicht geringerem Aufwand durchführen.

Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Rissprotokolls?

In der Regel trägt die Kosten der Bauherr aus eigenem Interesse oder aufgrund von Auflagen in der Baubewilligung. Gemäss geltendem Recht (ZGB Art. 679) liegt die Beweispflicht bei der Bauherrschaft. Im Sinne der Bauherrschaft können damit unberechtigte Haftungsansprüche abgewehrt werden.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Erstellung von Rissprotokollen?

Wir erstellen Riss- und Zustandsprotokolle zur vorsorglichen Beweisaufnahme gemäss Norm SN 640 312. Damit haben Sie ein normiertes und vergleichbares Instrument in den Händen, auf welches sich die Schadensexperten der Versicherungen und die Gerichte verlassen können.

Methoden

Erschütterungsmessung

Erschütterungsmessung

Inklinometer

Nivellement

Tachymetrie

Alle unsere Leistungen aus dem Bereich Rissprotokoll und Geomonitoring

Ansprechpartner

Lukas DomeisenLukas Domeisen
Geschäftsleitung
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Lukas Domeisen
l.domeisen@igd.ch
Michael WalchMichael Walch
Geschäftsleitung & Projektleitung
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Michael Walch
m.walch@geogl.ch
Samuel HirsbrunnerSamuel Hirsbrunner
Geschäftsleitung & Projektleitung
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Samuel Hirsbrunner
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Björn MächlerBjörn Mächler
Sachbearbeitung Vermessung & Tiefbau
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Björn Mächler
b.maechler@igd.ch